Fakten
Maiblüte, Die Amberger Gartenmesse auf dem Landesgartenschaugelände
Adresse: Werner-von-Siemens-Straße 31, 92224 Amberg
Veranstaltungszeitraum 3 Tage 09./10./11. Mai 2025
Öffnungszeiten:
Fr 14 .00 Uhr – 20 Uhr
Sa 11.00 Uhr – 20 Uhr
So 11.00 Uhr – 19 Uhr
Besuchereintritt:
Eintrittskarte 7.- Euro
Ermäßigte Karte 5.- Euro
Eintritt frei für Kinder unter 12 Jahren, in Begleitung ihrer Eltern.
NEWS!!! Viele Gratis Kinder Attraktionen !!!!
Hunde sind auf dem Event-Gelände erlaubt.
Genießen Sie einen Tag auf der Maiblüte mit ihrem vierbeinigen Freund!
SiMa - Events und Pearl Events
Seilergasse 6
92507 Nabburg
Telefon 0174 3236244
info@sima-events.de Internet: www.maibluete-amberg.de
Für Austeller
Maiblüte Die Amberger Gartenmesse auf dem Landesgartenschau Gelände
Adresse: Werner-von-Siemens-Straße 31, 92224 Amberg
Veranstaltungszeitraum 3 Tage 09./10./11. Mai 2025
Besucheröffnungszeiten:
Fr 14 .00 Uhr – 20.00 Uhr
Sa 11.00 Uhr – 20.00 Uhr
So 11.00 Uhr – 19.00 Uhr
Besucher-Zielgruppe:
Jeder, der sich für die u.g. Branchen interessiert, für neue Produkte und Ideen zu begeistern ist und die Atmosphäre genießen möchte. Ein breites familienfreundliches Rahmenprogramm rundet das Angebot ab: Künstler, die zu Workshops oder Mitmachprogrammen auffordern und Kostenlose Attraktionen für Kinder. Die angenehme Atmosphäre inmitten der Natur, lädt ein zu Kaffee und Kuchen und zum Verweilen und Genießen der kulinarischen Köstlichkeiten.
Die 3-tägige Ausstellung bietet am Freitag, Samstag und am Sonntag den unterschiedlichsten Ausstellern aus der Garten-, Bau-, Möbel-, Deko-, Mode- und der Kunstbranche sich, ihr Unternehmen und natürlich ihre Produkte zu präsentieren. Auf dem Landesgartenschaugelände finden Gartenfreunde am 09./10./11./05. 2025 alles, was rund um das Hobby Freude macht: Pflanzen, Blumen, Zwiebeln, Bäume, Sträucher, Saaten, Gartengeräte und Gartenbaustoffe, Zubehör für den Gartenteich, Gartenmöbel, Fachbücher, Gartenschmuck aus Keramik und Terracotta, Dekorationen und Zubehör, Beratung und Fachvorträge. Was ein Profi aus einem Garten alles machen kann, zeigen die Landschaftsplaner.
Teilnahmebedingungen
Maiblüte Die Amberger Gartenmesse auf dem Landesgartenschau Gelände
Adresse: Werner-von-Siemens-Straße 31, 92224 Amberg
Veranstaltungszeitraum 3 Tage 09./10./11. Mai 2025
Besucheröffnungszeiten:
Fr 14 .00 Uhr – 20.00 Uhr
Sa 11.00 Uhr – 20.00 Uhr
So 11.00 Uhr – 19.00 Uhr
Aufbautag: Donnerstag, 08.05.2025 Aufbauzeit 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Aufbautag: Freitag (Eröffnungstag) Aufbauzeit 08.00 Uhr – 13.00 Uhr
Abnahme: Freitag muss der Aufbau spätestens 13.00 Uhr abgeschlossen und bereit für die Abnahme durch den Veranstalter sein!
Ende der Veranstaltung: am 11.05.2025 ab 19 Uhr
Abbau: am 11.05.2025 ab 19.30 Uhr !!!!
Ausstelleröffnungszeiten: Aussteller können das Ausstellungsgelände jeweils eine Stunde vor Beginn und eine Stunde nach Ende der Besucheröffnungszeiten befahren.
Datum und Öffnungszeiten der Veranstaltung sind für alle Aussteller verbindlich. Sie können nur in Ausnahmefällen mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters geändert werden.
Organisationsbüro für Aussteller und Presse: SiMa - Events und Pearl Events, Seilergasse 6 - 92507 Nabburg Telefon 0174/ 3236244 info@sima-events.de
Internet: www.maibluete-amberg.de
Anmeldung: Falls sie
innerhalb 2 Wochen nach Eingang der Anmeldung keine schriftliche Absage vom Veranstalter bekommen, gilt dies als verbindliche Zusage des Ausstellers, die Teilnahmebedingungen werden anerkannt.
Standmieten: Die Standmieten sind dem Teilnahmeantrag/-formular zu entnehmen.
Zahlungsbedingungen: Die Standmiete ist in voller Höhe mit Zusendung der Rechnung fällig. Die Rechnung ist ohne Abzüge, an die auf der Rechnung angegebene IBAN bei der Sparkasse im Landkreis Schwandorf zu zahlen. Die termingerechte Bezahlung der Rechnung ist Voraussetzung für die Teilnahme. Rechnungen für Sonderleistungen des Veranstalters und Handwerksfirmen sind direkt jeweils am Tag der Rechnungserteilung zahlbar.
Verkauf: Handverkäufe sowie sonstige Leistungen und Lieferungen, die vom Stand aus erbracht werden, sind zulässig. Alle Auftragsformulare müssen Namen und Anschrift des Ausstellers tragen, sowie falls für Dritte verkauft wird, zusätzlich deren Namen und Anschrift. Auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird hingewiesen.
Weitervermietung: Ausstellungsflächen jeder Art können nur mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters an Dritte weitervermietet werden. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
Zulassung: Die Entscheidung über die Zulassung von Ausstellern und Ausstellungsgegenständen trifft der Veranstalter nach freiem Ermessen. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.
Ausstellerausweise: Jeder Aussteller bekommt je nach Größe des gewünschten Standplatzes eine gestaffelte Anzahl zur Ausweisung: (9- 12 qm = 2 Bänder, 15- 18 qm = 3 Bänder, ab 21 qm = - max. 4 Bänder…) Zusätzliche Sonderkonditionen auf Anfrage.
Stornierung: 2 Monate vor der Veranstaltung 100 % der anfallenden Rechnung.
Platzzuteilung: Sie wird vom Veranstalter unter Berücksichtigung des Themas und der Gliederung der jeweiligen Veranstaltung sowie der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten vorgenommen. In der Anmeldung geäußerte Platzwünsche werden nach Möglichkeit beachtet. Der Veranstalter ist erforderlichenfalls berechtigt, Größe, Form und Lage des zugeteilten Standplatzes zu verändern. Verändert sich dadurch die Bemessungsgrundlage für Standmieten, so erfolgt eine anteilige Rückzahlung der Miete. Ein Austausch des zugeteilten Platzes mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung des Platzes an Dritte ist ohne Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
Gemeinschafts- /Mitaussteller: Wollen mehrere Aussteller gemeinsam einen Stellplatz mieten, so bestimmen sie einen Hauptaussteller, der alleiniger Vertragspartner des Veranstalters wird. Die Teilnahme der Mitaussteller bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Veranstalter.
Höhere Gewalt: Kann der Veranstalter auf Grund höherer Gewalt die Veranstaltung nicht abhalten, so hat er den Aussteller unverzüglich hiervon zu unterrichten. Sollte der Veranstalter in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen, so hat er die Standmieter hiervon ebenfalls unverzüglich zu unterrichten. Die Standmieter sind berechtigt, innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mitteilung ihre Teilnahme zu dem veränderten Termin abzusagen; in diesem Fall haben sie Anspruch auf Rückerstattung oder Erlass der Standmiete. Muss der Veranstalter aufgrund des Eintritts höherer Gewalt eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder abbrechen, so haben die Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Standmiete. Ein Aufwendungsersatzanspruch oder ein Anspruch auf entgangenen Gewinn gegen den Veranstalter besteht in keinem Fall. Bei Krankheiten oder Unfällen müssen die Aussteller für ein Ersatz sorgen.
Versicherung: Die Aussteller haben ihre Waren und Ausstellungsgegenstände gegen Diebstahl oder jegliche Beschädigungen auf eigene Kosten zu versichern. Ein Versicherungsschutz durch den Veranstalter ist nicht gegeben.
Standgestaltung: Die von den Ausstellern im Anmeldeformular bestellte und von dem Veranstalter bestätigte Ausstellungsfläche wird von dem Veranstalter gekennzeichnet. Die Art der Gestaltung unterliegt der Genehmigung des Veranstalters. Für seinen Stand muss der Aussteller eine bautechnische/feuer- polizeiliche Abnahme akzeptieren und alle notwendigen Sicherheitsauflagen erfüllen. Der Veranstalter behält sich vor, mangelhafte Stände abzulehnen bzw. nicht genehmigte Aufbauten und dergleichen auf Kosten des Ausstellers abzuändern oder zu entfernen.
Standabbau: Die in diesen Teilnahmebedingungen genannten Abbautermine sind für alle Aussteller verbindlich. Ausstellungsgegenstände, über die bis drei Wochen nach dem letzten Ausstellungstag nicht verfügt wurde, gehen in das Eigentum des Veranstalters über. Mit dem Abbau der Stände darf erst nach Ausstellungsschluss am letzten Veranstaltungstag oder mit Genehmigung des Veranstalters begonnen werden. Der Veranstalter ist berechtigt, bei Verstößen dem Aussteller eine Konventionalstrafe von EUR 1000, – in Rechnung zu stellen.
An- / Abfuhr von Ausstellungsgütern: Der Veranstalter nimmt selbst keine Sendung in Empfang und haftet in keinem Fall für Verlust oder unrichtige Zustellung.
Installation von Strom und Wasser: Fließendes Wasser und Strom wird an den Ständen nicht zur Verfügung gestellt. Ausnahmen sind möglich und beim Veranstalter rechtzeitig mit der Anmeldung zu beantragen. Die Kosten werden dem Aussteller nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Werbung: Werbung aller Art ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes für die eigene Firma des Ausstellers und nur für die von ihm hergestellten oder vertriebenen Erzeugnisse erlaubt, soweit diese angemeldet und zugelassen sind. Das gleiche gilt für die Verwendung anderer Geräte und Einrichtungen, durch die auf optische oder akustische Weise eine gesteigerte Werbewirkung erzielt werden soll. Sondergenehmigungen für Sponsoren sind auf Anfrage möglich. Werbung politischen Charakters ist grundsätzlich unzulässig. Der Veranstalter ist berechtigt, nach Abmahnung nicht genehmigter Werbung oder Aufbauten, diese auf Kosten des Ausstellers zu entfernen. Werbung außerhalb des Veranstaltungsgeländes, insbesondere an den Zufahrtsstraßen zum Veranstaltungsort, ist auf Anfrage möglich.
Ausstellerausweise: Für die Durchführungszeit der Gartenmesse erhalten die Aussteller, je nach Größe der gemieteten Fläche, pro Zelt 2 Ausstellerausweise, die zum freien Eintritt berechtigen. Alle weiteren Ausweise sind kostenpflichtig. Nach Erhalt der Standbestätigung teilt der Aussteller dem Veranstalter schriftlich die Personenzahl und Namen der mit der Ausstellung beauftragten Mitarbeiter mit. Ausstellerausweise sind nicht übertragbar.
Bewachung: Die Bewachung des Gesamtgeländes wird vom Veranstalter gewährleistet und ist in der Standmiete inbegriffen. Für Gegenstände der Standausstattung haftet der Aussteller selbst. Sofern der Aussteller eine besondere Standbewachung wünscht, wird diese ausschließlich durch Beauftragte des Veranstalters zu den jeweils gültigen Bedingungen durchgeführt. Zur Nachtzeit müssen wertvolle, leicht transportierbare Gegenstände durch den Aussteller unter Verschluss genommen werden. Der Veranstalter weist darauf hin, dass zur Abwendung von Schäden am Stand und an Ausstellungsgegenständen die Möglichkeit eines geeigneten Versicherungsschutzes besteht. Der Abschluss einer derartigen Versicherung wird vom Veranstalter empfohlen.
Reinigung: Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Reinigung des Geländes. Die Reinigung des Standes obliegt dem Aussteller. Sie muss täglich vor Beginn der Veranstaltung beendet sein.
Abtretungsverbot: Die Abtretung von Ansprüchen gegenüber dem Veranstalter oder seinen Bediensteten, Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchen Rechtsgründen, ist ausgeschlossen.
Nebenabmachungen: Nebenabmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich durch den Veranstalter bestätigt sind.
Hausrecht/Zuwiderhandlung: Der Aussteller unterwirft sich während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände dem Hausrecht des Veranstalters. Den Anordnungen der Beschäftigten des Veranstalters ist Folge zu leisten. Verstöße gegen Teilnahmebedingungen oder Anordnungen im Rahmen des Haus- rechts berechtigen den Veranstalter, wenn Zuwiderhandlungen nach Aufforderung nicht eingestellt werden, zur sofortigen, entschädigungslosen Schließung des Standes zu Lasten des Ausstellers, ohne dass weitere Ansprüche an den Veranstalter bestehen.
Sonstiges: Der alleinige Ansprech- und Vertragspartner für dieses Event ist für die Aussteller die Firma SiMa Events & Pearl Events
Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Amberg. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingung unwirksam sein oder werden, so soll das den Bestand derselben im Übrigen nicht berühren. Es ist dann eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Das gilt auch für den Fall der Lückenhaftigkeit dieser Teilnahmebedingungen.
SiMa - Events und Pearl Events Seilergasse 6 92507 Nabburg Telefon 0174 3236244
info@sima-events.de Internet: www.maibluete-amberg.de
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